Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Für alle Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zuge-stimmt..
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verfügbarkeit. Der Zwischenverkauf, d.h. der Verkauf von angebotenen Pflanzen in der Zeit zwischen Angebot und Auftragseingang, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab Forstbaumschule Heinsberg, ohne Verpackung und Transport in Euro, netto zzgl. Mehrwertsteuer.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3. Wir behalten uns vor Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
4. Der Käufer verpflichtet sich, nach Übergabe der Ware binnen einer Frist von spätestens 30 Tagen ab Rechnungsdatum den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verzinsen. Anderslautende Zahlungsfriste bzw. Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder werden ausdrücklich auf der betreffenden Rechnung vermerkt.
5. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
6. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
§ 4 Gefahrenübergang, Versand- und Verpackung
1. Die Gefahr der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.
2. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
3. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Entsorgung obliegt dem Käufer. Mehrwegverpackungen (z.B.- S.H.-Kisten, Baum-schul- oder Europaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers an uns zurückgeführt werden.
4. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
5. Eine Anlieferung kann nach Absprache erfolgen. Ein Anspruch des Käufers auf Anlieferung besteht nicht. Wenn eine Anlieferung vereinbart wurde, so kann diese nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, trägt der Käufer die Kosten der Anlieferung.
§ 5 Lieferpflichten
1. Im Falle von extremen Wetterbedingungen, wie z.B. Trockenheit, Frost, Hagel, Nässe oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde einen Schadensersatz nicht geltend machen.
§ 6 Maße und Muster
1. Sämtliche Maße sind ungefähre Maße. Kleine Abweichungen nach oben oder unten sind zulässig, soweit diese Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind. 2. Muster zeigen lediglich die Durch-schnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen an den Käufer, einschließlich Nebenforderungen, vor. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Garantie, Gewährleistung und Mängel
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwuchsgarantie bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch uns, in der weitere Bestimmungen hierzu geregelt werden. Eine gewährte Anwuchsgarantie setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Trockenheit, Nässe, Frost, Schädlingsbefall, etc. sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei der Anwuchsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
2. Der Kunde muss uns Mängel der Ware anzeigen. Die Mängelrüge muss binnen fünf Werktage bei uns eingegangen sein, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei angenommen. Mängel, die erst später erkennbar sind müssen unmittelbar nach erkennbar werden, gerügt werden.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ein Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
2. Eine Haftung durch uns für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn des Käufers sowie jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so wird sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gesamtgültigkeit dieser AGB nicht berührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Bei fachlichen Streitigkeiten über Pflanzenqualität, Liefertermine, Verpackung u.ä. entscheidet das ordentliche Gericht.
3. Als Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Teile ist ausschließlich der Gerichtsstand, der Sitz unserer Firma, vereinbart.
M. Balzer-Sellmann KG Stand: 07/2015
Baum des Jahres 2024
Die Echte Mehlbeere (Sorbus aria) wurde als "Baum des Jahres" für 2024 ausgewählt, da erwartet wird, dass sie gut mit zunehmenden Trockenperioden umgehen kann, so die Begründung der "Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung".
Die Bedeutung dieses Baumes bei der Begrünung von Städten werde angesichts des Klimawandels immer größer.
Die Mehlbeere präsentiert sich im Herbst besonders schön, mit orangefarbenen bis scharlachroten Früchten, die durch die gelbe oder goldbraune Laubkrone hindurchscheinen. Der Geschmack der Früchte wird als mehlig und eher langweilig beschrieben. Es ist unklar, ob der Name auf die bemehlt aussehenden jungen Triebe und Blattunterseiten zurückzuführen ist oder ob die Nutzung getrockneter Mehlbeerenfrüchte zur Streckung von Mehl in Notzeiten eine Rolle spielt.
Hier können Sie weitere Informationen dazu lesen >>
Pflanzenfinder